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Störungsdienst ERDGAS:
Telefon: 06831 9596-301

Störungsdienst STROM:
Telefon: 06831 9596-302

Willkommen bei der 
Netzwerke Saarlouis GmbH


Als unabhängiger Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz betreiben wir das Strom- und Erdgasversorgungsnetz der Kreisstadt Saarlouis.

Wir sind Ihr Ansprechpartner und zuständig für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb dieser Netze.

Unsere Aufgabe ist es zu gewährleisten, dass diese für Wirtschaft und Verbraucher unverzichtbare Infrastruktur mit hoher Servicequalität und Versorgungssicherheit rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Selbstverständlich stellen wir sicher, dass allen Netznutzern und Lieferanten unsere Versorgungsnetze entsprechend der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.

Wir sorgen dafür, dass unsere Netzinfrastruktur langfristig sicher, wirtschaftlich und effizient betrieben sowie weiterentwickelt wird.

Dabei sind wir uns stets der Verantwortung für unsere gemeinsame Umwelt bewusst.  

 

Information über Arbeiten an Ihrem Netzanschluss

Aktuell sind Monteure der Stadtwerke Saarlouis im Einsatz, die in unserem Auftrag zur netztechnischen Optimierung den Einbau von Gasdruckregelgeräten vornehmen. Diese dienen der konstanten Druckregelung Ihres Netzanschlusses und sichern zusätzlich Ihre Anlage vor zu hohen sowie zu niedrigen Drücken ab. Der Einbau ist für Sie unentgeltlich.

Zur Durchführung der Arbeiten benötigen unsere Mitarbeiter Zutritt zu Ihrem Gasanschluss, Ihrem Gaszähler sowie Ihrer Gasheizung. Der Einbau wird ca. 45 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Im Zuge des Einbaus prüfen wir für Sie kostenfrei die Gebrauchsfähigkeit Ihrer Kundenanlage und erhöhen somit auch Ihre Sicherheit und reduzieren gleichzeitig unbekannte Methanemissionen.

Alle Informationen und einen Terminvorschlag haben Sie bereits per Post erhalten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, melden Sie sich gerne unter der 06831 9596-487.

 

Neuerungen bei den Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG)

Alle Informationen zu den Neuregelungen zum §14a EnWG finden Sie hier auf unserer Internetseite

 

 

Planauskunft

Komplettdienstleistung aus einer Hand.
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