Kontakt
Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 9596-320
Telefax: 06831 9596-496
E-Mail: info(at)nwsls.de
Netzzugang, Netzentgelte
Netznutzungsentgelte
Die Netzwerke Saarlouis GmbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2023. Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der Erlösobergrenze und der Änderungen nach § 4 Abs. 3 ARegV kalkuliert.
Die Erlösobergrenze für das Jahr 2023 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb.
Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Verteilnetzes gelten ab dem 1. Januar 2023.
Endgültige Preisblätter Netznutzung Strom 2023
Endgültige Preisblätter Netznutzung Strom 2022
Endgültige Preisblätter Netznutzung Strom 2021
Endgültige Preisblätter Netznutzung Strom 2020
Endgültige Preisblätter Netznutzung Strom 2019
Netzentgeltemodernisierungsgesetz (NEMoG)
Hochlastzeitfenster gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster für individuelle Netzentgelte gem. § 19(2) Satz 1 StromNEV 2023
Hochlastzeitfenster für individuelle Netzentgelte gem. § 19(2) Satz 1 StromNEV 2022
Hochlastzeitfenster für individuelle Netzentgelte gem. § 19(2) Satz 1 StromNEV 2021
Konzessionsabgaben Strom
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.
Entsprechend § 2 Absatz 2 lit. 1 a) KAV (Konzessionsabgabenverordnung) sind für Lieferungen im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der inzwischen außer Kraft getretenen BTOElt geringere Konzessionsabgaben zu berechnen.
Die Schwachlastzeiten sind vom Netzbetreiber nach Maßgabe seiner Lastverhältnisse festzulegen. Im Netzgebiet der Netzwerke Saarlouis GmbH beträgt die Schwachlastzeit täglich 9 Stunden von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Sommerzeit: 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr).
Im Netzgebiet der Netzwerke Saarlouis GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
Die zulässigen Höchstsätze betragen bei der Belieferung von Tarifkunden:
- bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird: 0,61 Cent/kWh
- bei allen übrigen Lieferungen an Tarifkunden: 1,59 Cent/kWh
Bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,11 Cent/kWh
Bedingungen für den Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag bis 31.03.2022
Anlage a - Preisblätter Netznutzung Strom
Anlage b - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage c - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage d - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Anlage e - Zuordnungsvereinbarung
Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022
Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage 3 - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4 - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Anlage 5 - Zuordnungsvereinbarung
Anlage 6 - Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag NZR-EMob
Anlage 7 - Auftrag zur Anmeldung Übergabestelle EMob
Netzengpässe
Zurzeit sind im Stromverteilernetz der Netzwerke Saarlouis GmbH keine Netzengpässe bekannt.