Kontakt
Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 9596-320
Telefax: 06831 9596-496
E-Mail: info(at)nwsls.de
Netzanschluss
Der Netzbetreiber Netzwerke Saarlouis GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Netzwerke Saarlouis GmbH zur NAV.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen.
Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Netzwerke Saarlouis GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Technische Mindestanforderungen Netzanschluss
Übersichtskarte Stromnetzbetreiber im Saarland Ausgabe 2019
Niederspannung
TAB Niederspannung Ausgabe 2019
Mittelspannung
Informativer Anhang zur TAB
TAB Mittelspannung Ausgabe 2008
Ab dem 27. April 2019 werden die beiden Richtlinien "TAB Mittelspannung 2008" sowie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" einschließlich der 4. Ergänzung hierzu außer Kraft gesetzt und durch die VDE-AR-N 4110:2018-11 ersetzt. Die TAB Mittelspannung der Netzwerke Saarlouis GmbH wird derzeit überarbeitet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Netzabteilung Stromversorgung (Herrn Hans-Peter Reinert, Leiter Stromversorgung, Telefon 06831 9596-466, reinert(at)swsls.de)
Technische Mindestanforderungen
Die Netzwerke Saarlouis GmbH legt als technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden über die technischen Anwendnungsregeln des VDE (TAR) hinausgehende technische Mindestanforderungen i.S.d. §19 Abs. 1 EnWG fest, die im "Informativer Anhang zur TAB" zu ersehen sind.
Musterverträge Niederspannung
Auftrag zur Herstellung eines Strom-Netzanschlusses
Netzanschlussvertrag Niederspannung
Zustimmungserklärung Niederspannung
Widerrufsbelehrung
Musterverträge Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Netzanschlussvertrag nach NAV für Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Zustimmungserklärung Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Widerrufsbelehrung
Musterverträge Mittelspannung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzanschluss Mittelspannung
Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anlage 4 zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Anlage 1 zum Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Unterbrechung Anschlussnutzung
Am 8. November 2006 sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Gemäß § 24 Abs. 3 der NAV ist der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers berechtigt, die Anschlussnutzung zu unterbrechen.
Für die Beauftragung einer Versorgungsunterbrechung durch den Lieferanten ist folgendes Formular zu verwenden:
Unterbrechung der Anschlussnutzung
Das Formular ist unterschrieben zu senden an:
Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis