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Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis

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Messstellenbetrieb

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Die Netzwerke Saarlouis GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw., den Anschlussnehmer getroffen wird.

Die Netzwerke Saarlouis GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Darüber hinaus kann die Netzwerke Saarlouis GmbH, soweit dies nach § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden sowie
  2. bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Netzwerke Saarlouis GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.

Beim Messstellenbetrieb nach § 3 MsbG mit intelligenten Messsystemen sind folgende Leistungen Standardleistungen:

  1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation,
  2. die Übermittlung der nach §§ 61 und 62 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht,
  3. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt,
  4. nach Maßgabe der §§ 55 im 64 MsbG die Erhebung von viertelstundengenauen Netzzustandsdaten und deren tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber über das Smart-Meter-Gateway sowie
  5. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (auf der Homepage der Netzwerke Saarlouis GmbH abrufbar) entnommen werden.

Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind dem Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz zu entnehmen.

Preisblatt - Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz 2020-2022

Preisblatt - Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz 2023

Preisblatt - Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz 2024-2026


Mehr zu dem Thema Smart Meter erfahren Sie auf der Homepage der VEW.

Messstellenvertrag
Kontaktdatenblatt zum Messstellenvertrag

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

 

Soweit Sie in unserem Netzgebiet als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister tätig werden wollen, möchten wir Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihnen dann kurzfristig ein Vertragsangebot zukommen lassen.

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E-Mail: netzmanagement[at]swsls.de