Differenzmengen

Ergebnisse der Differenzbilanzierung

Ergebnis Differenzbilanzkreis

Nach § 12 Abs. 3 StromNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen. Von dieser Verpflichtung sind Netzbetreiber, an deren Verteilnetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, ausgenommen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Netzwerke Saarlouis GmbH, an deren Verteilnetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, von der Verpflichtung zur Führung eines Differenzbilanzkreises ausgenommen.

 

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und mindermengen

Jahresmehr-/ Mindermenge

Die Preise für die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen werden entsprechend § 13 StromNZV ermittelt. Als Grundlage dient der VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr-/ Jahresmindermengen", der sich zur Zeit unter Beteiligung der Verbände in der Endabstimmung befindet.

Die Preise für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen werden auf Anfrage von den Netzwerken Saarlouis GmbH mitgeteilt.


Ansprechpartner:

Abteilung Netzservice
Email: netzmanagement[@]swsls.de