Kontakt

Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis

Telefon: 06831 9596-320
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E-Mail: info(at)nwsls.de

Elektromobilität

Netzanschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Bitte lassen Sie immer im Vorfeld von einem zertifizierten Elektroinstallationsunternehmen überprüfen, ob die für die Ladeeinrichtung benötigte elektrische Leistung aus Ihrem bestehenden Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden kann. Damit in Verbindung sollte immer auch die Bestandselektrik inkl. des installierten Zähler- und Zählerplatzes überprüft werden. Nicht korrekt angebundene Ladeeinrichtungen sowie veraltete Bestandselektrik bieten Gefährdungspotentiale und Brandgefahren!

Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen:
  • Die Errichtung einer Ladevorrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch zertifizierte Installationsunternehmen ausgeführt werden, welches laut dem VEW Saar im „Installateurverzeichnis Elektro“ aufgeführt sind.
  • Bei der Planung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die neusten Technischen Anschlussbedingungen TAB des VEW Saar zu beachten, insbesondere die VDE-AR-N 4100 bzgl. der Dimensionierung des Zählerplatzes.
  • Hinweise für den sicheren Anschluss von privaten Ladeeinrichtungen hinsichtlich der vorhandenen Elektroinstallation in einem Wohnhaus finden Sie im Dokument des VEW Saar.
  • Gemäß TAB (Stand 2019, Kapitel 4) sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 12 kVA (12 kW) den Netzwerken Saarlouis zu melden (siehe VEW-Saar Formulare zur Anzeige und Inbetriebsetzung von Ladeeinrichtungen). Ladevorrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 12 kVA (12 KW) sind von den Netzwerken Saarlouis im Vorfeld immer genehmigungspflichtig.
  • Bei einphasigen Ladesystemen darf die maximale Belastung von 4,6 kVA (4,6 kW) nicht überschritten werden. Ladeeinrichtungen größer 4,6 kVA sind grundsätzlich dreiphasig anzuschließen. Die Netzwerke Saarlouis behalten sich die messtechnische Überprüfung der maximalen Unsymmetrie am Netzverknüpfungspunkt sowie Beauflagungen bei Nichteinhaltung vor.
  • Die Netzwerke Saarlouis bieten für Ladevorrichtungen als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gemäß §14a EnWG verminderte Netznutzungsentgelte an (SW SLS Autostrom Öko flex). Voraussetzung ist eine zusätzliche separate Messeinrichtung (Zähler) am zentralen Zählerplatz mit der Möglichkeit einer gesteuerten Leistungsabschaltung bzw. –reduzierung vorzusehen.
      Wichtig – in diesem Zusammenhang zu beachten:
    1. Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung muss fest an eine geeignete und unbewegliche Ladeeinrichtung (Wallbox) angeschlossen werden.
    2. Ladeeinrichtungen ohne separaten Steuerkontakt: Abschaltung erfolgt über Hauptstromkreis per zusätzlichem Schützschalter (Zusatzhardware: Schützschalter, Steuersicherung).
      Wichtiger Hinweis: Je nach Ladeeinrichtung wird der Ladevorgang nicht mehr automatisch gestartet, das Risiko besteht, dass das Elektrofahrzeug nicht weiter/vollständig aufgeladen wird!
    3. Ladeeinrichtungen mit verfügbaren separaten, potenzialfreien Steuerkontakt: Die Ladeeinrichtung schaltet automatisch Ladevorgänge zu und ab – diese Ausführung als technische Empfehlung der Netzwerke Saarlouis GmbH.
  • Die Netzwerke Saarlouis empfehlen den Zählerplatz so vorzubereiten, dass eine Steuereinrichtung für die Ladeeinrichtungen nachgerüstet werden kann.
  • Die Netzwerke Saarlouis behalten sich grundsätzlich vor, aus netztechnischen Gründen die Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen zu veranlassen.
  • Weiterhin können zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit Grenzwerte für Höchstleistungen festgelegt werden.


Formulare:
VEW-Saar-Formular zur Anzeige von Ladeeinrichtungen

VEW-Saar-Formular zur Inbetriebsetzung von Ladeeinrichtungen

Bitte richten Sie alle Anfragen und ausgefüllte Formulare an unsere Zählerabteilung:

E-Mail: antrag[at]swsls.de

oder über das VEW Saar-Portal durch ein zertifiziertes Elektroinstallationsunternehmen.