Netzzugang, Netzentgelte

Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG

Nach § 20 Abs. 1 EnWG haben Netzbetreiber zum 15.10. eines Jahres Netzentgelte für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern die Kalkulation dieser Netzentgelte final noch nicht möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenzen ergeben werden (sog. Indikation).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 01.01.2025 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.

Es ist zu beachten, dass ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.

Vorläufige Preisblätter Netznutzung Gas 2025

Netznutzungsentgelte

Die Netzwerke Saarlouis GmbH veröffentlicht hiermit die Netzentgelte für das Jahr 2024.

Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der einschlägigen energierechtlichen Gesetze kalkuliert, insbesondere des Energiewirtschaftsgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sowie behördlichen Festlegungen.

Endgültige Preisblätter Netznutzung Gas 2024 inkl. vorgelagertes Netz

Endgültige Preisblätter Netznutzung Gas 2023 inkl. vorgelagertes Netz

Endgültige Preisblätter Netznutzung Gas 2022 inkl. vorgelagertes Netz

Endgültige Preisblätter Netznutzung Gas 2021 inkl. vorgelagertes Netz

 

Konzessionsabgaben Erdgas

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Netzwerke Saarlouis GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.

Die zulässigen Höchstsätze betragen bei der Belieferung von Tarifkunden:

  • bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser: 0,61 Cent/kWh
  • bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen: 0,27 Cent/kWh

Bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh

 

Bedingungen Für den Netzzugang

Kooperationsvereinbarung

Die Netzwerke Saarlouis GmbH hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung vom 19. Juli 2006) unterzeichnet.

Die Netzwerke Saarlouis GmbH bietet Transportkunden die Möglichkeit an, Gas durch das Verteilnetz zu transportieren, wobei das Gas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) bis hin zum entsprechenden Ausspeisepunkt verteilt wird.

Der Netzzugang erfolgt in der Regel auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages und den Allgemeinen Bedingungen für Gastransport und -verteilung der Netzwerke Saarlouis GmbH.

Die Entgelte sind in der Preisregelung Netznutzung Gas der Netzwerke Saarlouis GmbH geregelt.
Die Gasnetzbetreiber haben sich in der Kooperationsvereinbarung (KoV) verpflichtet, zur Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen untereinander in dem Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, damit der Transportkunde zur Abwicklung eine Transports auch über mehrere durch Netzkopplungspunkte miteinander verbundene Netze nur einen Ein- und einen Ausspeisevertrag abschließen muss, es sei denn, diese Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.

Die aktuell gültige Kooperationsvereinbarung (KoV) zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen finden Sie auf der Homepage des bdew:

Kooperationsvereinbarung

 Lastprofildaten

TU-München Profile

 Lieferanten

Lieferantenrahmenvertrag

Anlage 1.   Preisblätter für den Netzzugang

Anlage 2.   Kontaktdatenblatt Transportkunde / Netzbetreiber (elektronisch, XLS-Format)

Anlage 3.   Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 4.   Ergänzende Geschäftsbedingungen

Anlage 4.1  Unterbrechung der Anschlussnutzung

Anlage 5.   Standardlastprofilverfahren

Anlage 6.   § 18 NDAV

Anlage 7.   Begriffsbestimmungen

 Letztverbraucher

Netznutzungsvertrag

Anlage 1.   Preisblätter für den Netzzugang

Anlage 2.   Kontaktdatenblatt Transportkunde / Netzbetreiber (elektronisch, XLS-Format)

Anlage 3.   Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 4.   Ergänzende Geschäftsbedingungen

Anlage 4.1  Unterbrechung der Anschlussnutzung

Anlage 5.   Standardlastprofilverfahren

Anlage 6.   § 18 NDAV

Anlage 7.   Begriffsbestimmungen

Thermische Gasabrechnung

Die thermische Gasabrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 (aktueller Stand: November 2008).

Informationen zur thermischen Gasabrechnung bei der Netzwerke Saarlouis GmbH entnehmen Sie dem Dokument "Thermische Gasabrechnung". 

Thermische Gasabrechnung