Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Zweck des EnWG ist die möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas (§ 1 Abs. 1 EnWG).

Für die Kunden der Stadtwerke Saarlouis GmbH bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen an. Sie entsprechen den unveränderten allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Saarlouis für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom und Erdgas.

"Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.